Am 2. Januar 2001 war es so weit: Erstmals traten Frauen in der Bundeswehr auch in
Verwendungen ein, die zuvor außerhalb des Sanitäts- und Militärmusikdienstes verschlossen waren. Insgesamt galten 244 Soldatinnen als die „Ersten“ – beim Heer, bei der Luftwaffe und bei der Marine.
Möglich wurde dieser Schritt durch ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Im Fall Tanja Kreil stellte der EuGH am 11. Januar 2000 fest, dass ein pauschaler Ausschluss von Frauen vom Dienst mit der Waffe gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt. In der Folge wurde Artikel 12a des Grundgesetzes angepasst: Aus dem Verbot des Dienstes mit der Waffe wurde der Grundsatz, dass Frauen dazu nicht verpflichtet werden dürfen. Damit war der Weg für die vollständige Öffnung aller Laufbahnen frei.
Dabei gilt: Frauen dienen in Uniform in Deutschland nicht erst seit 2001. Bereits seit 1975 standen Laufbahnen im Sanitätsdienst offen, seit 1991 auch im Militärmusikdienst.
2001 markiert dennoch die entscheidende Zäsur – und zugleich den Beginn einer
Entwicklung, die bis heute nicht abgeschlossen ist.
25 Jahre später ist klar: Gleichstellung ist nicht „abgehakt“, sondern Teil der
Einsatzbereitschaft. Gute Rahmenbedingungen, verlässliche Vereinbarkeit von Familie und Dienst, passende Ausstattung und ein Arbeitsumfeld, das Respekt konsequent durchsetzt, stärken die Truppe insgesamt. Im Austausch – unter anderem mit engagierten Netzwerken wie den Frauen im Deutschen Bundeswehrverband – will ich diese Themen weiter voranbringen.
Denn: Eine starke, einsatzbereite Bundeswehr braucht alle Talente!


