Am Mittwoch hielt ich eine Rede im Deutschen Bundestag, in der ich den Antrag der Fraktion DIE LINKE zurückgewiesen habe, Artikel 12a unseres Grundgesetzes – und die damit verbundene Wehrpflicht – zu streichen.
Die Linke behauptet, die Wehrpflicht widerspreche den Grundsätzen von Demokratie und Freiheit. Dieser Fehlinterpretation unseres Grundgesetzes habe ich entschieden widersprochen. Der Staat ist verpflichtet, diese Grundsätze zu verteidigen und kann dies nur gewährleisten, wenn wir im Konfliktfall mit einer allgemeinen Wehrpflicht handlungsfähig bleiben.
Die allgemeine Wehrpflicht ist als ein Instrument zu verstehen, um dieser Schutzpflicht im Ernstfall gerecht zu werden. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat uns doch allen vor Augen geführt, wie schnell ein Staat in solch eine existenzielle Notlage geraten kann.
Darüber hinaus wäre die Streichung des Wehrpflichtartikels auch ein fatales Signal an unsere europäischen und transatlantischen Partner. Besonders in Zeiten, in denen Kooperation und Verlässlichkeit an höchster Stelle stehen sollte, muss Deutschland als vertrauenswürdiger Partner auftreten.
Die im Antrag angesprochenen Ungerechtigkeiten, die in der Vergangenheit mit der Wehrpflicht verbunden waren, sind berechtigt. Hier sind Reformen notwendig, um die Wehrpflicht modern und geschlechtergerecht auszugestalten. Unsere Verteidigungsoptionen dafür jedoch einzuschränken, wäre ein schwerwiegender Fehler.
Sicherheit und Freiheit lassen sich nicht voneinander entkoppeln. Wenn wir die Freiheit bewahren wollen, müssen wir auch dazu bereit sein, Verantwortung für ihre Verteidigung zu übernehmen.