Rede zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz

Nach intensiven Wochen des Diskutierens, Abwägens und Aushandelns hat der Deutsche
Bundestag heute das Wehrdienstmodernisierungsgesetz verabschiedet. Für mich ist dieser Schritt weit mehr als ein gewöhnlicher Gesetzgebungsakt – er ist ein entscheidender Beitrag zur Sicherheitsvorsorge unseres Landes und ein wichtiges Signal an unsere Soldatinnen und Soldaten. Mit dem neuen Gesetz modernisieren wir den Wehrdienst grundlegend und
schaffen Strukturen, die der Realität unserer Zeit gerecht werden. 

 

Ab 2026 erhalten alle 18-jährigen Männer einen digitalen Fragebogen, Frauen können
freiwillig teilnehmen. Auf dieser Grundlage werden geeignete Personen zur Musterung
eingeladen. Wer sich anschließend für den Wehrdienst entscheidet, kann mit 2.600 Euro brutto, Zuschüssen für LKW- und PKW-Führerscheine und weiteren
Attraktivitätssteigerungen rechnen. Unser Ziel ist es, die Bundeswehr personell so zu stärken, dass bis zu 260.000 Soldatinnen und Soldaten dienen können.

 

 

Ein flexibles System für die Wehrpflicht – Notwendigkeit einer Bedarfswehrpflicht

Gleichzeitig wären wir fahrlässig, wenn wir uns allein auf das Prinzip Hoffnung verlassen würden. Sollte die Zahl der Freiwilligen nicht ausreichen, ermöglicht das Gesetz eine
Bedarfswehrpflicht, die der Bundestag im Ernstfall aktivieren kann. Gerade in
sicherheitspolitisch herausfordernden Zeiten brauchen wir einen glaubwürdigen Plan B.
Verantwortung heißt, vorbereitet zu sein – nicht überrascht zu werden. Viele Kritiker des
Gesetzes argumentieren mit Freiheit, doch Freiheit existiert nicht isoliert. Sie ist verletzlich. Und wenn wir unser Land nicht verteidigen können, ist sie schneller bedroht, als uns allen lieb ist. Als Abgeordnete und als Oberstleutnant der Bundeswehr, spüre ich diese
Verantwortung besonders. Ich möchte nicht in einigen Jahren zurückblicken und denken: „Das hätten wir besser machen können.“ Genau deshalb ist der Anker der Bedarfswehrpflicht so wichtig.

 

 

Verantwortung und Freiheit: Der Balanceakt zwischen Sicherheit und individuellen Rechten

Gleichzeitig gilt, dass niemand zum Dienst an der Waffe gezwungen wird. Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert das Recht, aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe
abzulehnen. Der zivile Ersatzdienst bleibt eine klare Alternative.

 

 

Zivile Alternativen und die Garantie der Gewissensfreiheit

Mit diesem Gesetz machen wir den ersten großen Schritt zu einer widerstandsfähigeren
Gesellschaft. Doch er darf nicht der letzte sein. Ein moderner Wehrdienst allein reicht nicht. Wir müssen gleichzeitig unsere zivilen Strukturen stärken – die Blaulichtorganisationen, die Pflege, den Katastrophenschutz, soziale Einrichtungen und viele weitere Bereiche, die im
Krisenfall unverzichtbar sind. Deshalb möchte ich mich im kommenden Jahr dafür einsetzen, dass wir einen Gesellschaftsdienst entwickeln, der Hand in Hand mit dem Wehrdienst wirkt und ein breites Fundament für gesellschaftlichen Zusammenhalt und nationale Resilienz schafft.

 

Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz stärken wir die Wehrfähigkeit Deutschlands und rücken die Bundeswehr wieder in die Mitte der Gesellschaft. Doch Sicherheit entsteht nicht nur durch Gesetze, sondern durch Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Der heutige Tag ist ein Erfolg – aber auch ein Auftrag, weiter an einer sicheren, wehrhaften und solidarischen Gesellschaft zu arbeiten.

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