Wehrdienst‑Modernisierungsgesetz

In dieser Woche haben wir im Bundestag wichtige Weichen für die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes gestellt.

Am Montag, den 10. November, wurde der Gesetzentwurf zur Wehrdienstmodernisierung in einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses diskutiert. Von der Unionsfraktion
wurden die Sachverständige Professor Sönke Neitzel (Universität Potsdam) und Oberst André Wüstner (Vorsitzender des Deutscher Bundeswehrverband e.V.) geladen und zum
Wehrdienst-Modernisierungsgesetz befragt.

Ihre Expertise spielt eine wichtige Rolle für die fortlaufende Beratung des Gesetzes und ermöglicht uns Abgeordneten eine faktenbasierte, verantwortungsvolle Abwägung darüber, wie wir den neuen Wehrdienst strukturell und gesellschaftlich solide ausgestalten.

Beide warnten, dass die Bundeswehr Schwierigkeiten haben werde, die benötigte Zahl an Soldaten allein aus Freiwilligen zu rekrutieren und bezeichneten die Aussetzung der Wehrpflicht 2011 mit der Abschaffung aller Kreiswehrersatzämter als einen strategischen Fehler.
Prof. Neitzel und Oberst Wüstner plädierten für ein Auswahlwehrpflicht-Modell nach schwedischem Vorbild, um die Truppenstärke bei unzureichender Freiwilligenzahl schnell aufzufüllen. Sie betonten auch, dass die Rekrutierung von Zeit- und Berufssoldaten die größte Herausforderung darstelle.


Die Anhörung unterstrich die Kontroversen und den weiteren
Diskussionsbedarf. Auf dieser Basis konnten wir im Verlauf der
Woche nach intensiven Gesprächen zwischen Union und SPD zu einer Verständigung über die zentralen Eckpunkte des Gesetzes gelangen. Die getroffenen Vereinbarungen sind ein starkes Signal für die Sicherheit Deutschlands, unsere Verantwortung im
transatlantischen Bündnis und gegenüber unseren Partnern in Europa.

Was heißt das konkret?


    • Ab dem Jahr 2026 sollen alle jungen Männer und Frauen im Alter von 18 Jahren einen Fragebogen erhalten, mit dem ihre Bereitschaft und Eignung zum Wehrdienst
      erhoben werden sollen. Nur die Männer müssen den
      Fragebogen verpflichtend beantworten.

    • Für Männer eines Jahrgangs (ab Geburtsjahrgang 2008) soll es eine verpflichtende Musterung geben. Sie soll schrittweise ausgeweitet werden, sobald die
      Musterungskapazitäten weiter aufgebaut sind.

    • Eine moderne Wehrerfassung wird wieder eingeführt: Die Meldung möglicher Wehr- und Dienstfähiger wird
      digitalisiert und effizienter, sodass im Verteidigungsfall schnell klar ist, wer zur Verfügung steht.

    • Der Dienst bei der Bundeswehr bleibt grundsätzlich
      freiwillig. Dennoch enthält das Gesetz Pflicht-Elemente der Erfassung und Musterung, sodass im Fall einer
      erheblichen Verschärfung der sicherheits-politischen Lage ein gesteuertes Verfahren möglich wird.

    • Bei Personalmangel oder einer verschärften
      Sicherheitslage könnte eine „Bedarfswehrpflicht“ durch ein Gesetz des Bundestages aktiviert werden. In diesem Fall würde nur eine bestimmte Anzahl der tauglich
      gemusterten Personen zur Wehrpflicht herangezogen. Die Auswahl könnte dabei auf verschiedene Weisen
      erfolgen: Möglichkeiten wären ein Zufallsverfahren oder eine Auswahl nach Tauglichkeit. Es gibt keinen
      Automatismus, sondern die Entscheidung würde jeweils auf Grundlage der aktuellen Lage und des Bedarfs
      getroffen werden.

    • Der Dienst soll attraktiver werden: Wer sich entscheidet, kann mit kurzen Verpflichtungszeiten (z. B. sechs
      Monate) starten, mit Möglichkeiten zur Verlängerung, Qualifikation und späteren Karriereoptionen. Das Ziel: ein Dienst mit Sinn, Wertschätzung und moderner Struktur.

    • Gleichzeitig wird der Reservisten- und Bestandsschutz
      gestärkt: Wir planen, die Anzahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten deutlich zu erhöhen und parallel eine starke Reserve aufzubauen.

Für mich bedeutet diese Einigung: Wir haben eine klare Richtung beschlossen. Nicht länger warten, sondern handeln. Wir sagen „Ja!“ zu einem starken Deutschland, das sich verteidigen kann, „Ja!“ zu unserer Verantwortung in der NATO, „Ja!“ zu einer
attraktiveren Bundeswehr, in der Dienst und Gesellschaft Hand in Hand gehen. Unsere Partner sehen, dass Deutschland aufsteht, handelt und Verantwortung übernimmt. Und zugleich senden wir ein Signal: Wir sind entschlossen, wir sind handlungsfähig und wir lassen uns nicht einschüchtern.

Was kommt auf uns in den kommen Jahren zu? Der
Gesetzesentwurf soll Anfang Januar in Kraft treten. Der Versand der Fragebögen, der Aufbau der Erfassungssysteme und die
gesetzliche Umstellung sind in den Startlöchern. Wir werden als Union dafür sorgen, dass diese Umsetzung zügig und
verantwortungsvoll gelingt.

Gleichzeitig möchte ich betonen, dass Verteidigungsfähigkeit weit mehr ist als reine militärische Stärke. Eine resiliente Gesellschaft, die im Krisenfall funktioniert, trägt entscheidend zur Sicherheit unseres Landes bei.

Deshalb setze ich mich auch weiterhin dafür ein, dass wir den
Gesellschaftsdienst als Ergänzung zum Wehrdienst denken: ein Dienst, der zivile Fähigkeiten stärkt, der soziale Einrichtungen
unterstützt und der dafür sorgt, dass militärische und zivile
Strukturen im Ernstfall nahtlos zusammenwirken. Sicherheit
entsteht genauso in Pflegeeinrichtungen, Katastrophenschutz,
Energieversorgung oder sozialen Diensten.

Außerdem muss die Rolle der Frauen weitergedacht werden. Ob Frauen künftig – jenseits der Freiwilligkeit – in einen
verpflichtenden Dienst einbezogen werden sollten. Politisch ist das derzeit schwer umzusetzen, da es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat erfordern würde. Dennoch bin ich
überzeugt, dass es der Sache guttun würde, Frauen in diese Dienste einzubeziehen. Nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit, sondern auch, weil wir als Gesellschaft auf die Fähigkeiten aller jungen Menschen angewiesen sind.

Ich freue mich darauf, diesen Wandel mitzugestalten. In den
Ausschüssen, in unserer Fraktion und im Dialog mit den
Menschen. Gemeinsam werden wir dafür sorgen, dass
Deutschland und Europa sicherer werden.

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