Wehrdienstmodernisierungsgesetz: Mythen & Fakten

Kein Bruch des Zwei-plus-Vier-Vertrags – wenn man sauber trennt

Als Mitglied des Verteidigungsausschusses begegne ich immer wieder der Behauptung, Deutschland verletze mit neuen Zielgrößen für die Bundeswehr den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Das ist falsch. Der Irrtum entsteht, weil unterschiedliche Zahlen vermischt werden:
Friedenspräsenz, Verteidigungsumfang (Ernstfall) und Zivilbeschäftigte.

Mythos: „Mit den neuen Zielgrößen bricht Deutschland den Zwei-plus-Vier-Vertrag.“

Fakt: Nein. Der Vertrag nennt eine Obergrenze von 370.000 Soldaten – und zwar für die Friedenspräsenz (die aktive Truppe im Frieden). Reservisten – die nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall herangezogen werden – fallen nicht unter diese Friedens-Obergrenze.

Saubere Trennung der Zahlen

  • 2+4-Vertrag (Verpflichtung): maximal 370.000 Soldaten in Friedenspräsenz (aktive Truppe im Frieden, ohne Reserve).

  • Zielbild Deutschland (Frieden): ca. 260.000 aktive Soldaten als künftige
    Friedenspräsenz.

  • Ernstfall/Verteidigungsumfang:
    ca. 460.000 Soldaten = 260.000 aktive Soldaten + 200.000 Reservisten
    (nationaler Aufwuchs im Verteidigungsfall; bricht die 370.000-Grenze nicht, weil diese nur die Friedenspräsenz betrifft).

  • Zivilbeschäftigte: rund 80.000 Mitarbeiter sind separat zu zählen, keine Soldaten und nicht Teil der 460.000.

Kernbotschaft: Friedenspräsenz ≠ Verteidigungsumfang.

Wer das trennt, erkennt: Kein Vertragsbruch.

Reservisten – was heißt das, und wie wird man Reservist?

Reservisten sind frühere Soldaten, die ihren Dienstgrad behalten, sowie Personen, die sich wirksam zur Ableistung von Reservistendienst verpflichten. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall können Reservisten herangezogen werden.

Weg in die Reserve:

  • Mit Diensterfahrung: Wer bereits Soldat war (z. B. Wehrdienst, Soldat auf Zeit, Berufssoldat), gilt danach als Reservist und kann auf einen Reservedienstposten beordert werden.

  • Ohne Vordienst („Ungediente“): Einstieg über Bewerbung und Eignungsverfahren möglich. Grundvoraussetzungen u. a.: deutsche Staatsangehörigkeit, Mindestalter 18, körperliche Eignung, positive Sicherheitsüberprüfung sowie die absolvierte Grundausbildung.

Quellen (Links):


Zwei-plus-Vier-Vertrag – Auswärtiges Amt (Übersichtsseite mit Vertragstexten): https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/240218-240218

Zwei-plus-Vier-Vertrag – Bundesgesetzblatt (BGBl. 1990 II S. 1317): https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27bgbl290i1317.pdf%27%5D

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages (Friedenspräsenz vs. Reserve, 370.000-Grenze): https://www.bundestag.de/resource/blob/1057390/WD-2-068-24-pdf.pdf

Aktuelle Personalzahlen der Bundeswehr (aktive Soldaten und Zivilbeschäftigte): https://www.bundeswehr.de/de/organisation/zahlen-daten-fakten/personalzahlen-bundeswehr

Die Reserve der Bundeswehr (Voraussetzungen und Einstieg, Übersicht): https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/die-reserve-der-bundeswehr

Reservistengesetz (ResG): https://www.gesetze-im-internet.de/resg/BJNR158800012.html

Soldatengesetz (SG): https://www.gesetze-im-internet.de/sg/BJNR001140956.html

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