Kein Bruch des Zwei-plus-Vier-Vertrags – wenn man sauber trennt
Als Mitglied des Verteidigungsausschusses begegne ich immer wieder der Behauptung, Deutschland verletze mit neuen Zielgrößen für die Bundeswehr den Zwei-plus-Vier-Vertrag. Das ist falsch. Der Irrtum entsteht, weil unterschiedliche Zahlen vermischt werden:
Friedenspräsenz, Verteidigungsumfang (Ernstfall) und Zivilbeschäftigte.
Mythos: „Mit den neuen Zielgrößen bricht Deutschland den Zwei-plus-Vier-Vertrag.“
Fakt: Nein. Der Vertrag nennt eine Obergrenze von 370.000 Soldaten – und zwar für die Friedenspräsenz (die aktive Truppe im Frieden). Reservisten – die nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall herangezogen werden – fallen nicht unter diese Friedens-Obergrenze.
Saubere Trennung der Zahlen
- 2+4-Vertrag (Verpflichtung): maximal 370.000 Soldaten in Friedenspräsenz (aktive Truppe im Frieden, ohne Reserve).
- Zielbild Deutschland (Frieden): ca. 260.000 aktive Soldaten als künftige
Friedenspräsenz. - Ernstfall/Verteidigungsumfang:
ca. 460.000 Soldaten = 260.000 aktive Soldaten + 200.000 Reservisten
(nationaler Aufwuchs im Verteidigungsfall; bricht die 370.000-Grenze nicht, weil diese nur die Friedenspräsenz betrifft). - Zivilbeschäftigte: rund 80.000 Mitarbeiter sind separat zu zählen, keine Soldaten und nicht Teil der 460.000.
Kernbotschaft: Friedenspräsenz ≠ Verteidigungsumfang.
Wer das trennt, erkennt: Kein Vertragsbruch.
Reservisten – was heißt das, und wie wird man Reservist?
Reservisten sind frühere Soldaten, die ihren Dienstgrad behalten, sowie Personen, die sich wirksam zur Ableistung von Reservistendienst verpflichten. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall können Reservisten herangezogen werden.
Weg in die Reserve:
- Mit Diensterfahrung: Wer bereits Soldat war (z. B. Wehrdienst, Soldat auf Zeit, Berufssoldat), gilt danach als Reservist und kann auf einen Reservedienstposten beordert werden.
- Ohne Vordienst („Ungediente“): Einstieg über Bewerbung und Eignungsverfahren möglich. Grundvoraussetzungen u. a.: deutsche Staatsangehörigkeit, Mindestalter 18, körperliche Eignung, positive Sicherheitsüberprüfung sowie die absolvierte Grundausbildung.
Quellen (Links):
Zwei-plus-Vier-Vertrag – Auswärtiges Amt (Übersichtsseite mit Vertragstexten): https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regelbasierte-internationale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/240218-240218
Zwei-plus-Vier-Vertrag – Bundesgesetzblatt (BGBl. 1990 II S. 1317): https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id%3D%27bgbl290i1317.pdf%27%5D
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages (Friedenspräsenz vs. Reserve, 370.000-Grenze): https://www.bundestag.de/resource/blob/1057390/WD-2-068-24-pdf.pdf
Aktuelle Personalzahlen der Bundeswehr (aktive Soldaten und Zivilbeschäftigte): https://www.bundeswehr.de/de/organisation/zahlen-daten-fakten/personalzahlen-bundeswehr
Die Reserve der Bundeswehr (Voraussetzungen und Einstieg, Übersicht): https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/die-reserve-der-bundeswehr
Reservistengesetz (ResG): https://www.gesetze-im-internet.de/resg/BJNR158800012.html
Soldatengesetz (SG): https://www.gesetze-im-internet.de/sg/BJNR001140956.html